Deckel drauf - Abgeordnete verpassten sich selbst einen Maulkorb, umstrittene Kreisgeschäfte sollten hinter verschlossenen Türen behandelt werden. Das geht zu weit, hat jetzt die Verwaltung erkannt

Potsdam/Luckenwalde Es sollte schnell gehen. Man wollte sich nicht lächerlich machen. Deshalb verzichtete man lieber auf eine Prüfung durch das Innenministerium- obwohl die sogenannte Beteiligungsrichtlinie von Teltow-Fläming die Rechte der Kreistagsmitglieder empfindlich beschneidet und die Öffentlichkeit aussperrt. Und zwar immer dann, wenn es um die Kreisgeschäfte geht. Eine große Mehrheit mit Stimmen von SPD, Linken, FDP, Grünen und Bauernverband verabschiedete das Papier vergangene Woche im Luckenwalder Kreistag. Landrat Peer Giesecke (SPD) hatte die Vorlage eingereicht. Die Richtlinie regelt die Rolle des Kreises als Wirtschaftsakteur, legt fest, wie die Gesellschaften, an denen sich der Kreis beteiligt, verwaltet und kontrolliert werden. " Die Kommunalverfassung fußt auch auf dem Grundsatz der Öffentlichkeit", sagt der Abgeordnete Danny Eichelbaum (CDU) dagegen. " Dieser Grundsatz wird durch die Richtlinie eindeutig verletzt." Eichelbaum hält den Beschluss de  s Kreistages für verfassungswidrig. Der Wirtschafts- und Finanzausschuss würde damit grundsätzlich hinter verschlossenen Türen tagen, wenn es um die Kreisgesellschaften geht. Laut Verfassung ist die Nicht-Öffentlichkeit aber die Ausnahme. Die Beteiligungen des Kreises am Flugplatz Schönhagen oder an der Struktur-und Wirtschaftsförderungsgesellschaft sind nicht unumstritten. Allein dem defizitären Flugplatz überweist der Kreistag jährlich knapp eine Million Euro. " Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft ist in einer finanziellen Schieflage", sagt Eichelbaum, der in Land-und Kreistag sitzt.

Das die Bürger künftig draußen bleiben müssen, wenn es um diese Themen geht, sei kein Zufall. " Der Landrat will verhindern, dass es in der Öffentlichkeit weiterhin zu kritischen Diskussionen kommt", glaubt er. Die Richtlinie regelt noch mehr. Die Abgeordneten verpflichten sich zur Verschwiegenheit über Beteiligungsangelegenheiten, ganz so, als säßen sie im Aufsichtsrat ei  nes Unternehmens. Unter Umständen wären die Abegordneten bei Verstößen entsprechend haftbar zu machen. Die Mandatsträger verpassen sich selbst einen Maulkorb, meint Eichelbaum. Seine Fraktion werde die Kommunalaufsicht einschalten. Eine Prüfung durch das Innenministerium hatte auch der Kreistagsvorsitzende Christoph Schulze (SPD) angekündigt. Die Prüfung ist womöglich hinfällig. Das Teile der Richtlinie vielleicht nicht ganz mit der Kommunalverfassung in Einklang stehen, hat man inzwischen in der Kreisverwaltung erkannt. Wilfried Henschel, Kreisbeauftragter für Wirtschaftsförderung, räumt gestern gegenüber der MAZ ein, das die Richtlinie missverständliche Formulierungen enthalte. Kaum war das Papier verabschiedet, habe man in der Verwaltung entschieden: " Wir müssen das präziser fassen." Das soll bis zur nächsten Kreistagssitzung Anfang November geschehen sein. Die Ausschüsse sollen nur noch nach vorheriger Prüfung und im Einzelfall unter Ausschluss der     ffentlichkeit stattfinden, wenn es um wirtschaftlich sensible Daten geht, für die sich auch die Konkurrenz interessiert. Die Mandtatsträger sollen keine Quasi- Aufsichtsratsmitglieder mehr sein. Schließlich schreibt schon die Kommunalverfassung vor, das Informationen im nicht-öffentlicher Sitzung nicht herausposaunt werden dürfen. In dem Zusammenhang habe man das Kommunalrecht wohl ein wenig zu steifmütterlich behandelt, heißt es.

von Thorsten Gellner

Quelle: Mätkische Allgemeine Zeitung, 23.09.2010

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