GEZ-REFORM: Mittelstand fühlt sich abgezockt - Gebührenerhöhung belastet Firmen
- 28. Oktober 2010
Die geplante Reform der ungeliebten GEZ-Gebühr stößt zum Teil auf heftigen Widerstand. Verbraucher und Unternehmen befürchten durch die Reform eine Mehrfachbelastung. Während die FDP bereits mit einer Verfassungsklage gedroht hat, lehnt auch die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU Teltow-Fläming (MIT) die geplante Regelung ab. Demnach soll ab 2013 künftig jeder Haushalt 17,98 Euro im Monat an die GEZ abführen – egal, ob er Rundfunkgerät, Internet-PC oder Handy besitzt oder nicht. Da die Gebühr auch bei Firmen wie Hotels oder Mietwagen-Verleihern für Fernseher und Radios anfällt, zahlen viele Verbraucher indirekt mehrfach.
Wie der MIT-Kreisvorsitzende und CDU-Kreistagsabgeordnete Hermann Kühnapfel gegenüber der MAZ erklärte, würde die Reform durchschnittlich doppelte Kosten für Betriebe und eine überproportionale Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen bedeuten. Nach der bisher vorliegenden neuen Gebührenordnung würde die Wirtschaft anstatt wie bisher mit 450 Millionen Euro mit rund 800 Millionen Euro belastet. „Während für den Privatnutzer alles unbürokratischer werden soll, wird durch die Hintertür der Mittelstand geschröpft“, kritisiert Kühnapfel die Reform. Für ihn ist sie eine „Mittelstands-Abzocke“.
„Grundsätzlich ist es richtig, dass der Ansatz einer von Geräten unabhängigen Gebühr kommen muss“, sagt Kühnapfel. Moderne Mediennutzung sei sehr vielfältig und nicht mehr auf Radio oder Fernseher begrenzt. Die Erhebung der Gebühr für Unternehmen nach dem Grundsatz der Beschäftigten in Betriebsstätten ergebe in der praktischen Umsetzung jedoch wahnwitzige Konstellationen. Beispielrechnungen der MIT Teltow-Fläming sind exemplarisch für das zu erwartende Ausmaß der neuen Gebührenordnung. Der Inhaber eines Unternehmens des Sanitär- und Heizungsgewerbes mit fünf Beschäftigten und vier Fahrzeugen muss derzeit 207 Euro GEZ-Gebühr im Jahr bezahlen. Nach den neuen Maßstäben, so heißt es in einer Pressemitteilung der MIT, wären 503 Euro fällig. Das wäre zweieinhalb- mal soviel wie bisher.
Eine Filialbäckerei mit 50 Beschäftigten, fünf Fahrzeugen und 15 kleinen Filialen zahlt aktuell 345 Euro Rundfunkgebühr im Jahr (im Wesentlichen für die Fahrzeuge). Künftig fallen für alle Filialen, in denen sich kein einziges Rundfunkgerät befindet, und für alle Fahrzeuge insgesamt 1440 Euro Rundfunkgebühren an – mehr als das Vierfache also. Noch härter trifft es laut Kühnapfel eine Bürogemeinschaft von sechs Freiberuflern und Existenzgründern. Für das Büro als Betriebsstätte mit zwei Angestellten beträgt der aktuelle GEZ-Beitrag 414,72 Euro. Nach den neuesten Berechnungen wären 3024 Euro fällig. „Eine aberwitzige Steigerung auf mehr als das Siebenfache“, so der Christdemokrat. Ein mittelstandsfreundliches Gebührenmodell sehe anders aus, so Kühnapfel: „Es muss unbürokratisch, transparent und kostenneutral sein.“ Die Beispiele zeigten jedoch, dass kleine und mittlere Unternehmen überproportional stark belastet werden. „Als Wirtschaftsflüge l der Union erwarten wir, dass der Beitrag der Wirtschaft insgesamt nicht steigt. Zudem muss die Beitragsstaffelung in Hinblick auf Kleinbetriebe und Mittelstand verändert werden, um die Belastungen gerechter zu verteilen.“
Für den gewerblichen Bereich schlägt die MIT Teltow-Fläming deshalb vor, dass Betriebe mit bis zu sechs Beschäftigten ganz von den Belastungen freizustellen sind. Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern sind nur zu einem Drittel mit den GEZ-Gebühren zu belasten. Auch für betriebliche Kraftfahrzeuge und für Bildungszentren sollte, wie schon bei Schulen und Universitäten, keine Gebühr erhoben werden. (Von Fred Hasselmann)
Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 28.10.2010