Erleichterung für Freiwillige Feuerwehren
- 31. Dezember 2010
Christlich-liberale Koalition plant Feuerwehrführerschein ab 2011 bis 7,5 Tonnen Feuerwehr-Flotte soll noch effektiver genutzt werden.
Brandenburg. Der sogenannte „Feuerwehrführerschein“ soll ab dem kommenden Jahr für Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen gelten. Wie die CDU-Bundestagsabgeordnete Andrea Voßhoff mitteilt, soll das Straßenverkehrsgesetz im Frühjahr entsprechend geändert werden. Bislang dürfen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste Einsatzfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 Tonnen mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B führen. Erst im Sommer 2009 war die Grenze von 3,5 auf 4,75 Tonnen heraufgesetzt worden. „Das ist zwar eine Erleichterung, aber nicht ausreichend gewesen, wie mir die Rückmeldungen aus vielen Feuerwehren und Rettungsdiensten bestätigen“, so Andrea Voßhoff. Nach dem Regierungswechsel habe sich die CDU/CSU -Fraktion daher erneut des Themas angenommen. Die Neuregelung soll nun für alle Einheiten des Katastrophenschutzes gelten. Voraussetzung für die Fahrberechtigung sei, dass die Inhaber seit mindestens zwei Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen, für das Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu 7,5 Tonnen ausgebildet worden sind und ihre Befähigung in einer praktischen Prüfung nachgewiesen haben. MdB Voßhoff wertet diese Gesetzesinitiative als einen „Durchbruch für die vielen Ehrenamtlichen“.
Ihr Dienst bei den Freiwilligen Feuerwehren, anerkannten Rettungsdiensten, technischen Hilfsdiensten und sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes werde spürbar erleichtert. red
Quelle: Blickpunkt, 31.12.2010