„Verdacht nicht ausgeräumt“ - Ministerium prüft Vorwürfe gegen Landrat Giesecke
- 10. Mai 2011
Das brandenburgische Innenministerium prüft derzeit, ob es gegen Landrat Peer Giesecke (SPD) ein Disziplinarverfahren einleiten soll. Dies ergibt sich aus einer Antwort der Landesregierung auf eine „Kleine Anfrage“ des CDU-Landtagsabgeordneten Danny Eichelbaum.
Der CDU-Politiker Eichelbaum hatte Anfang April sechs Fragen an die Regierung gerichtet, die sich allesamt mit den Korruptionsvorwürfen gegen Landrat Giesecke und möglichen disziplinarrechtlichen Folgen befassen (die MAZ berichtete). Giesecke wird vorgeworfen, dass er sich von einem Investor hat bestechen lassen.
Die Landesregierung lässt nun wissen, dass die für Korruptionssachen zuständige Staatsanwaltschaft Neuruppin am 14. Juni 2010 über zwei anonyme Anzeigen in dieser Sache berichtete. Diese waren am 24. Februar beziehungsweise am 18. März 2010 gegen Giesecke eingegangen. „Erste Hinweise auf Strafanzeigen“ gegen Giesecke habe die Landesregierung infolge von Presseveröffentlichungen erhalten.
„Erstmals im November 2010“ hat das Innenministerium ein Auskunftsersuchen an die Staatsanwaltschaft gerichtet – „nachdem erkennbar wurde, dass die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen andauern“. Mitte März 2011 lagen dann Hinweise vor, „dass der Verdacht auf strafbare Handlungen bislang nicht ausgeräumt werden konnte“.
Vor rund zwei Wochen hat das Innenministerium Einsicht in die Ermittlungsakten der Neuruppiner Strafverfolger genommen. Ob ein Dienstvergehen Gieseckes vorliegt, prüft das Innenministerium nach eigenem Bekunden noch. efg
Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 10.05.2011