Disziplinarverfahren gegen den Landrat - Innenministerium prüft Vorwürfe
- 04. August 2011
Das brandenburgische Innenministerium hat gegen Landrat Peer Giesecke (SPD) ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Dies bestätigte Ministeriumssprecher Geert Piorkowski gestern auf Nachfrage der MAZ. Solange die Staatsanwaltschaft ermittelt, wird das Innenministerium sein Verfahren gegen Giesecke aussetzen, kündigte Piorkowski an: „Dies entspricht dem üblichen Verfahren.“
Hintergrund des Disziplinarverfahrens sind laut Piorkowski „Vorwürfe gegen den Landrat, die derzeit von der Staatsanwaltschaft Neuruppin untersucht werden“. Gegen Giesecke wird seit dem Sommer 2010 wegen des Verdachts der Korruption ermittelt (die MAZ berichtete). Der Landrat ist krank und derzeit nicht in der Verwaltung.
Wie Oberstaatsanwalt Frank Winter von der Schwerpunktabteilung Korruption der Staatsanwaltschaft Neuruppin gestern gegenüber der MAZ sagte, sind die Ermittlungen gegen Giesecke noch nicht abgeschlossen. Er bestätigte, dass die Kreisverwaltung auch im vergangenen Monat Akten in dieser Sache herausgeben musste.
Zudem sind die Ermittlungen gegen Giesecke nicht auf seine Kontakte mit einem Bauunternehmer beschränkt. Die Staatsanwaltschaft untersucht beispielsweise Geldzahlungen an den Rechtsanwalt Berndt von Schrötter, die dieser für Beratungsleistungen zum Großflughafen erhalten haben soll. Winter konnte nicht sagen, wann die Ermittlungen abgeschlossen sein werden. Es seien immer noch Anzeigen zu prüfen.
Im Mai hatte das Innenministerium untersucht, ob es überhaupt ein Disziplinarverfahren einleiten soll. Damals hieß es, dass die Verdachtsmomente gegen Giesecke nicht ausgeräumt werden konnten. Laut dem Landesdisziplinargesetz (Paragraf 18) wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet, wenn „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen“. Wird letztlich ein Dienstvergehen festgestellt, sind Disziplinarmaßnahmen vom schriftlichen Tadel bis zur „Entfernung aus dem Beamtenverhältnis“ möglich.
Unterdessen kritisiert CDU-Fraktionschef Danny Eichelbaum den „fehlenden Aufklärungswillen“ von Landrat und Kreis-Koalition zum Thema. „Aussitzen und Vertuschen“ seien die Markenzeichen der Koalition. So sei ein Fragenkatalog der CDU zu Beratungsleistungen von Schrötters immer noch nicht beantwortet worden. „Hier ist kein Wille zur Herstellung von Rechtsstaatlichkeit erkennbar“, rügt Eichelbaum.
Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 04.08.2011