„Inständig und voller Vertrauen . . .“ - Eltern bitten den Landrat um Beibehaltung der Tempo-30-Schilder vor der Grundschule Groß Machnow / CDU-Antrag an den Kreistag
- 07. Dezember 2011
Zum zweiten Mal beschäftigt ein Verkehrsschild an der Grundschule Groß Machnow den Kreistag Teltow-Fläming. Ihm liegt am Montag der Antrag der CDU-Fraktion vor, dort dauerhaft die Geschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde zu begrenzen. Das Problem: Die Grundschule liegt an einer Bundesstraße, wo in Ortschaften prinzipiell Tempo 50 gilt.
Schon im vorigen Jahr hatte sich der Landrat schwer getan, diesen Grundsatz aufzuweichen. Damals forderten der CDU-Kreistagsabgeordnete Ralf von der Bank und die Eltern der Grundschüler die Tempo-30-Schilder. Die Kreisverwaltung ordnete eine befristete Geschwindigkeitsbegrenzung an – unter der Bedingung, dass die Gemeinde Rangsdorf auf dem Schulgelände bauliche Veränderungen für eine höhere Verkehrssicherheit schafft. Die Frist läuft am Jahresende ab.
Die vom Kreis verlangte Verbreiterung der Schulpforte unterblieb. Geplant war, die Maueröffnung zu verbreitern und den Eingang drei Meter ins Schulgelände zu verlegen. Sowohl Gemeindevertretung als auch Schulelternvertretung lehnten das ab. „Damit entstünde eine Warte-Nische, wo die Kinder dicht gedrängt stehen und dennoch nicht von den Kraftfahrern gesehen würden“, argumentiert FDP-Gemeindevertreter Jan Mühlmann-Skupien.
Gemeindevertreter und Eltern fordern, dass die Tempo-30-Schilder auch nach Silvester stehen bleiben. In einem Offenen Brief haben Schulelternsprecher Axel Fleischer, seine Stellvertreterin und die Schülersprecherin jetzt an den Landrat geschrieben. Bis Ende voriger Woche hatten sie 516 Unterschriften für ein Tempo-30-Limit gesammelt. In dem Offenen Brief heißt es: „Wir appellieren hiermit eindringlich an Ihr Verantwortungsbewusstsein und bitten Sie daher inständig und voller Vertrauen . . . alle Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, um unter Beibehaltung der Ampelanlage eine mit Wirkung ab 1.1.2012, werktags von 6 bis 17 Uhr, unbefristete Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h vor der Grundschule Groß Machnow . . . zu beschließen.“
Mit einer Rückkehr zu Tempo 50 würde der Zeitgewinn für die Kraftfahrer von etwa zehn Sekunden durch die Akzeptanz einer 2,8-fach höheren Aufprallenergie bei einem Unfall erkauft, schreiben die Eltern weiter. Es sei nicht einzusehen, warum die vor vielen Grund- und sogar Oberschulen praktizierte Tempobeschränkung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ausgerechnet auf die wesentlich gefährdeteren Schulen an Bundesstraßen nicht zum Einsatz kommen sollte. „Entscheidungen, die diesbezüglich getroffen werden, haben direkten Einfluss auf die körperliche Unversehrtheit unserer Kinder, ein Rechtsgut, das unzweifelhaft über jedem anderen steht“, so die Eltern. Wer wollte da widersprechen? Und doch wäre es wohl ein Präzedenzfall, würde innerorts an einer Bundesstraße dauerhaft Tempo 30 gelten.
Die CDU-Fraktion hat einkalkuliert, dass sich Kreistag und -verwaltung überfordert fühlen oder nicht imstande sehen könnten, dieses Tabu zu brechen. Im Beschlussvorschlag heißt es deshalb, in einem solchen Fall solle das Infrastruktur-Ministerium die Entscheidung des Landkreises überprüfen.
Offener Brief im Wortlaut unter: http:/openletter.rooot.org (Von Gudrun Schneck)
Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 07.12.2011