Enttäuscht, aber nicht überrascht - Flughafen BER: Erste Reaktionen auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
- 01. August 2012
Als „niederschmetternd“ bezeichnet Robert Nicolai aus Rangsdorf das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es hat die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Flughafens Berlin Brandenburg zurückgewiesen. Für Nicolai, Sprecher der Rangsdorfer Bürgerinitiative Schallschutz (Biss), bedeutet das, dass er genau dort, wo er einst baute und wo er sich sicher war, dort nicht vom Fluglärm betroffen zu sein, nun doch die Flugzeuge von unten betrachten müsse, wenn sie gen Süden abknicken anstatt geradeaus weiterzufliegen, wie es die Flughafengesellschaft damals verbreitet hatte.
Nicolai, der als Prozessbeteiligter selbst bei der gestrigen Urteilsverkündung in Leipzig zugegen war, ärgert sich darüber, dass das Gericht eine Täuschung der Betroffenen nicht sehen will und dem Infrastrukturministerium lediglich ins Stammbuch geschrieben hat, dass die Vorläufigkeit der Prognose den Bürgern hätte deutlicher gemacht werden müssen. „Wir warten jetzt auf die schriftliche Urteilsbegründung“, so Nicolai, „und werden überprüfen, was den Gang nach Karlsruhe rechtfertigt.“
Eine Beschwerde zahlreicher Bürgerinitiativen und von Mitgliedern des Bürgervereins Brandenburg Berlin (BVBB) liegt schon seit Februar dem Bundesverfassungsgericht vor. Der BVBB ist sich nach den Worten seines Pressesprechers Kristian-Peter Stange sicher, dass die gestrige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht und durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht standhalten wird. Mit seinem Urteil habe Leipzig die „arglistige Täuschung“ der Bewohner „nachträglich legalisiert“.
Das sieht auch der CDU-Landtagsabgeordnete Danny Eichelbaum so: „Das Brandenburger Infrastrukturministerium als zuständige Planfeststellungsbehörde hat viele Anwohner des Flughafens hinters Licht geführt.“ Er hätte sich „im Interesse der Anwohner des BER ein neues Genehmigungsverfahren gewünscht“, sagt Eichelbaum.
Die Anwohnerin Sigrid Zentgraf-Gerlach, Sprecherin der Bürgerinitiative Mahlower Schriftstellerviertel (Bims), sieht das vom Standort ihres Wohnhauses etwas anders. Sie hält es zwar für bedauerlich, „dass man den Planfeststellungsbeschluss nicht auf andere Füße gestellt hat“, weiß aber, dass bei einem parallelen Geradeausabflug Blankenfelde-Mahlow doppelt belastet würde, weil schon der Anflug parallel verläuft. Da nun aber durch das Urteil unabhängige Parallelstarts bestätigt wurden, könne der Flughafen mehr wachsen als ihr lieb ist, so Zentgraf-Gerlach.
Ludwigsfeldes Bürgermeister Frank Gerhard (SPD) begrüßt dagegen das Urteil: „Für uns sind abknickende Flugrouten eine Entlastung.“ Für ihn sei die Luftverkehrssicherheit ohnehin oberster Maßstab. Seinen Großbeerener Amtskollegen Carl Ahlgrimm (parteilos) wundert die Gerichtsentscheidung gar nicht. Als Schutzgemeinschaft der Umlandgemeinden habe man bei deren Verfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss schon all die Argumente vorgebracht. „Leider sind laut gegenwärtiger Rechtslage das Baurecht am Boden und die luftverkehrsrechtliche Festlegung der Flugrouten zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe“, so der Vorsitzende der Schutzgemeinschaft. (Von Hartmut F. Reck)
Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 01.08.2012