CDU will Geschäftsführer kontrollieren

Die CDU hatte bei der jüngsten Kreistagssitzung einen Antrag eingebracht, durch den die kreiseigenen Unternehmen beziehungsweise die Firmen, an denen der Landkreis beteiligt ist, für mehr Transparenz, Steuerung und Kontrolle gesorgt werden soll.

Damit will die CDU laut Steinhausen die Geschäftsführer der kreiseigenen Gesellschaften nicht nur an die lange Leine nehmen, sondern ihnen „wesentlich stärkere Ketten anlegen", wie er am Montag sagte.

Das soll mit Hilfe von Aufsichtsräten geschehen, die umfangreiche Befugnisse und geradezu allumfassende Kontrollmöglichkeiten ausüben können. „Eigentum verpflichtet", begründete Steinhausen sein Anliegen, „insofern sind wir verpflichtet, unsere Gesellschaften zu begleiten." Und wenn das den Geschäftsführern nicht gefalle, dürften sie gehen. Die Schulden hätten sich inzwischen nicht wirklich reduziert, darum gelte es, Fehler der Vergangenheit zu korrigieren. „Solche Fälle", sagt Steinhausen, „dürfen sich nicht wiederholen."

CDU will keine Richtlinien, sondern Rechte

Landrätin Wehlan verwies auf die Novellierung der Beteiligungsrichtlinien. Die Einrichtung von Aufsichtsräten dort, wo es noch keine gebe, sei möglich, aber nicht zwingend. So sehe man bei der GAG keinen Aufsichtsrat vor, garantiere aber über den Wirtschaftsausschuss und über eine neue Beteiligungsrichtlinie die Möglichkeit, für Kontrolle, Transparenz und Offenheit zu sorgen.

Das ist Steinhausen zu wenig. Einen Aufsichtsrat könne man mit Rechten versehen, die es ihm ermögliche, alles zu regeln. „Mit Richtlinien kann man keine Kontrolle ausüben", argumentierte Steinhausen. Er bestand aber nicht auf einer sofortigen Empfehlung des Ausschusses und auf einen Beschluss des Kreistages bei dessen nächster Sitzung. Dennoch stand sein Antrag im Raum. Wehlan hielt den HFA ohnehin nicht für zuständig. Dies sei der Wirtschaftsausschuss, der erst heute Abend in Schönhagen tagt.

Bei der dann doch durchgeführten Abstimmung waren zwei Mitglieder für den CDU-Antrag, zwei dagegen und zwei enthielten sich. Damit fiel er durch. Daraufhin teilte Steinhausen gestern mit, dass er seine Forderungen „anpasse". Dennoch halte er „daran fest, dass die Transparenz und Kontrolle durch die gewählten Kreistagsmitglieder in Aufsichtsräten zu erfolgen hat und nicht in einer Gesellschafterversammlung". Von Hartmut F. Reck

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 26.11.2014

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