CDU Jüterbog wählte einen neuen Vorstand - Neuer erster Mann kommt aus Altes Lager
- 27. Januar 2016
Der CDU-Ortsverband Jüterbog wählte am Montag einen neuen Vorstand. Der Verband umfasst neben der Stadt Jüterbog, auch die Gemeinden Niederer Fläming und Niedergörsdorf. Zum Vorsitzenden wurde Dr. Marcel Gerds aus Altes Lager gewählt. Er ist 32 Jahre alt, verheiratet, Vater einer Tochter und hat Agraökonomie in Neubrandenburg, Berlin und in Berkeley (Kalifornien, USA) studiert und ist momentan als Steuerberater tätig.
Zu seinem Stellvertreter wurde Konrad Ertl aus Rohrbeck gewählt, Schatzmeisterin wurde Christiane Rössler aus Jüterbog und Beisitzerin Elvira Göritz aus Grüna.
Themen in der CDU-Mitgliederversammlung, an der auch die beiden CDU-Landtagsabgeordneten Sven Petke und Danny Eichelbaum teilnahmen, waren u.a. die Flüchtlingspolitik und die sogenannte Altanschließerproblematik.
Im Gegensatz zu anderen Gemeinden im Norden des Landkreises hat die Stadt Jüterbog bereits sehr viele Flüchtlinge aufgenommen, viele Bürger engagieren sich auch in der Flüchtlingshilfe. Die vergangenen Wochen und Monate haben aber auch gezeigt, dass selbst die größte Bereitschaft zur Hilfe keine grenzenlose Aufnahme von Flüchtlingen meistern kann. Die CDU-Mitglieder waren sich einig, dass die Anzahl der neu ankommenden Flüchtlinge spürbar gesenkt werden muss. Außerdem muss die Landesregierung aus SPD und Linke dafür sorgen, dass ausreisepflichtige Personen schnellst möglich in ihre Heimatländer abgeschoben werden. Neben schnelleren und effektiven Asylverfahren muss vor allem die innere Ordnung und Sicherheit in unserem Land gewährleistet bleiben. Straffällige Flüchtlinge sollten auch bei Verurteilungen zu Bewährungsstrafen abgeschoben werden.< br/>
Ein weiteres Thema war das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur sogenannten Altanschliesserproblematik. Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter ( SPD) hat die Aufgabe, schnellst möglich die Auswirkungen und Folgen des Richterspruches auf die Beitragszahler und Abwasserzweckverbände zu prüfen. Die Landesregierung darf die Betroffenen und die Kommunen nicht im Regen stehen lassen. Die Altanschliesser haben einen Anspruch auf Rechtsklarheit! red
Quelle: Blickpunkt, 27.01.2016