Geringere Mindestentfernung gefordert

Die Kreistagsfraktionen von CDU, BV/FDP und Grünen fordern eine geringere Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule bei der kostenlosen Schülerbeförderung. Die Verwaltung warnt vor den Mehrkosten.

Für große Aufregung hatten die Fälle von zwei Luckenwalder Schülerinnen gesorgt, die vom Landkreis Teltow-Fläming keine Kostenerstattung für die Busfahrten zu ihrer Schule bekommen, weil die Abstand zwischen Wohnung und Schule unter der Mindestentfernung liegt (MAZ berichtete). Nun haben die drei Kreistagsfraktionen von CDU, Bauernverband/FDP und Bündnis 90/Die Grünen den Antrag eingebracht, die bisherigen laut Schülerbeförderungssatzung festgelegten Mindestentfernungen herabzusenken.

Nur noch ein Kilometer

So sollen Schüler der Klassenstufen 1 bis 6 nur noch mindestens einen Kilometer von der Schule entfernt wohnen, um Anspruch auf ein vom Landkreis bezahltes Schülerticket zu haben.

Bisher waren es mindestens zwei Kilometer. Schüler der 7. bis 10. Klassenstufe sollen nur noch 3,5 statt bisher vier Kilometer entfern wohnen und von der 11. bis 13. Klasse soll künftig eine Mindestentfernung von 5,5 statt bisher sechs Kilometern gelten.

„Unsoziale Härtefälle“

Laut den Antragstellern führe die Unterschreitung der Mindestentfernungen zu „unsozialen Härtefällen“. Ziel des Landkreises müsse es vielmehr sein, „dass möglichst viele Schulkinder kostenfrei zur Schule transportiert werden und damit auch sicher von ihrem Wohnort zur Schule gebracht werden“.

Grobe Schätzung

Die Kreisverwaltung weist dagegen auf die durch eine solche Satzungsänderung zu erwarteten Mehrkosten hin. Diese lägen nach einer groben Schätzung bei 936.367 Euro, sagte Karsten Dornquast, Leiter des Amtes für Bildung und Kultur, bei der Sitzung des Bildungsausschusses am Donnerstagabend. Bei der Kostenschätzung ist man von der augenblicklichen Zahl der Grundschüler (7461) ausgegangen, von denen jetzt schon 326 anspruchsberechtigt sind. Von den restlichen 4198 könnten rund die Hälfte unter die beantragte neue Regelung fallen. Das wären dann 2099 Schüler, für die in jedem Schuljahr eine Zwei-Waben-Karte von 34,90 Euro mal zehn Monate bezahlt werden müsste: 732.551 Euro. 

Krumme Summe

Bei den Schülern der Sekundarstufen I und II geht man von etwa 25 Prozent der jetzt 2336 Anspruchsberechtigten aus. Das wären 584 zusätzliche Monatskarten mal zehn – Summe: 203.816. Insgesamt also die krumme Summe der groben Hochrechnung von 936.367 Euro.

Mehr Schülerspezialverkehr

Dornquast nannte ein weiteres Problem, das zusätzliche erhebliche Kosten verursachen könnte: „Wir müssen auch die Entfernungen zu den Haltestellen berücksichtigen. Wenn die weiter als einen Kilometer von der Wohnung entfernt liegen, hätten sie Anspruch auf Schülerspezialverkehr.“ Und die Verkehrsbetriebe Teltow-Fläming (VTF) müssten möglicherweise ihre Busflotte aufrüsten, gab Dornquast zu bedenken weil die bisherigen Kapazitäten nicht ausreichten. Von Hartmut F. Reck

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 18.11.2018