Panikmache der SPD unverantwortlich - Kritik des SPD-Bundestagsabgeordneten Peter Danckert ist völlig haltlos
- 01. April 2009
"Die Kritik des SPD-Bundestagsabgeordneten Dr. Peter Danckert an der Haltung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist völlig haltlos. Nicht die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sondern das Bundesverfassungsgericht hat 2007 die von der damaligen rot-grünen Bundesregierung geschaffenen Arbeitsgemeinschaften für verfassungswidrig erklärt, weil sie als unzulängliche Mischverwaltung gegen das Demokratieprinzip des Grundgesetzes verstoßen.
Die von Bundesarbeitsminister vorgelegte Reform der Jobcenter ändert nichts an der Verfassungswidrigkeit der Behörde. Im Gegenteil, nach den Plänen der SPD soll nicht die verfassungswidrige Behördenstruktur, sondern die Verfassung geändert werden. Die Kritik an der vorgelegten Reform der Jobcenter wird mittlerweile auch von der Gewerkschaft verdi, dem Bundesrechnungshof und dem Deutschen Landkreistag geteilt.
Was die Umsetzung des Gesetzes bedeuten würde, sagt wohl am deutlichsten ein Eckpunktepapier aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 23.9.2008, in dem es zur Begründung der Ablehnung der damals bereits diskutierten Zentren für Arbeit und Grundsicherung (ZAG) heißt:
„Entscheidender Nachteil bei einer vollständigen Eigenständigkeit der ZAG wäre die Kleinteiligkeit des Verwaltungshandelns, wenn Fragen wie die der Personalbewirtschaftung, der Haushaltsplanung und der Liegenschaftsverwaltung dezentral in 370 Einheiten zu regeln wären, was insgesamt ineffizient wäre.
Auch die Neugründung von 370 selbständigen Behörden wäre mit Blick auf den damit verbundenen bürokratischen Aufwand kaum vertretbar und würde den Bemühungen von Bund und Ländern zum Bürokratieabbau zuwiderlaufen.“ …“Die Verselbständigung der (ZAG) aus haushaltsrechtlicher Sicht stünde ferner im Konflikt zur Finanzierungs-verantwortung und Steuerungsverantwortung des Bundes. Die Verflechtungen und Abhängigkeiten mit bzw. von den Haushalten des Bundes, der Länder und der Kommunen wären so erheblich, dass eigene Haushalte der ZAG und ihre notwendige Harmonisierung mit diesen bereits aus verwaltungsökonomischer Sicht kaum vertretbar wären. Einerseits wäre damit kein Mehrwert (insbesondere kaum „echte“ Haushaltsautonomie), andererseits aber eine deutliche Zunahme von Verwaltungsaufwand verbunden.“ …“Letztlich würde durch den dreigliedrigen Personalkörper aus zugewiesenem Personal von Bund und Kommune sowie eigenem Personal die Heterogenität der Beschäftigtenstruktur längerfristig noch verstärkt.“ Damit ist eigentlich alles gesagt!
Bundesminister Scholz hat, als Reaktion auf den Fraktionsbeschluss der CDU/CSU vom 17.03.09 einen Tag später angekündigt, die vertragliche Absicherung der derzeit bestehenden ARGEn zu gewährleisten. Das zeigt, dass die Panikmache gegenüber den Betroffenen, bei Ablehnung des Vorschlags breche das Chaos aus, zu jeder Zeit unverantwortlich war. Bis 31.12.2010 gibt es eine gültige Rechtsgrundlage für die derzeit bestehenden ARGEn und die Arbeit dort kann wie bisher fortgeführt werden. Für die Beschäftigten der ARGEn heißt das, niemand muss abwandern, weil er oder sie Angst um den Arbeitsplatz hat. Die Ablehnung des ZAG-Vorschlags bedeutet für die Beschäftigten auch, dass sie weiterhin BA- oder kommunale Beamte bleiben können und nicht zu ZAG-Mitarbeitern werden müssen, denen außer der Beschäftigung in ihrem jeweiligen ZAG keinerlei berufliche Perspektiven mehr offen stünden.“