Gute Nachrichten für unsere Schulen - Teltow-Fläming erhält vom Land 2,8 Mio. Euro für Investitionen in Schulen
- 15. Juli 2022
Hierzu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Danny Eichelbaum:
„Das Land Brandenburg stellt insgesamt 70 Millionen Euro für den Ausbau von Schulen in öffentlicher Trägerschaft zur Verfügung. Damit können Neubauten, Umbauten und Ergänzungsbauten bezuschusst werden.
Hiervon profitieren auch 4 Schulen in Teltow-Fläming, die insgesamt mit 2,8 Mio. Euro finanziell unterstützt werden.
Vorgesehen sind für den Landkreis Teltow-Fläming folgende Investitionen aus dem Kommunalen Infrastrukturprogramm Bildung:
1. Ludwig-Achim von Arnim Grundschule Werbig: 115.046,60 Euro für die Erneuerung des Parketts der Sporthalle
2. Otto Unverdorben Oberschule Dahme/ Mark: 142.461,75 Euro für die Herstellung des Prallschutzsystems in der Sporthalle
3. Geschwister Scholl Grundschule Jüterbog: 933.402,05 Euro für die Modernisierung der Brandschutzanlage
4. Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen in Ludwigsfelde, Mosaik-Schule: 1.703.452,18 Euro für die Brandschutzsanierung und Barrierefreiheit
„Leider konnten nicht alle förderfähigen Schulen im Landkreis Teltow-Fläming von der finanziellen Förderung des Landes profitieren, dafür reichen die vorhandenen finanziellen Mittel schlichtweg nicht aus. Aber die vorgesehenen Investitionen in die 4 Schulen sind ein wichtiges und richtiges Signal: Unseren Kindern müssen wir eine bestmögliche Bildung ermöglichen – dafür brauchen wir moderne Schulgebäude und mit dem Landeszuschuss gehen wir hier einen wichtigen Schritt voran.“, so Danny Eichelbaum.
Gefördert werden können Neubau-Maßnahmen, der Ausbau, der Umbau, die Erweiterung, die Sanierung oder Teilsanierung sowie die Modernisierung von Schulgebäuden, Schulaußenanlagen, Schulsporthallen und Schulsportaußenanlagen. Förderfähig sind zudem Horte an Schulstandorten, wenn die Räumlichkeiten der Horte in einem unmittelbaren baulichen Zusammenhang mit der Grund- und oder Förderschule stehen.
Förderfähig sind auch Begleitmaßnahmen zur Vorbereitung und Planung (Leistungen Dritter außerhalb der Verwaltung), Beräumung und Erschließung von Grundstücken, insbesondere auch durch Versorgungsanlagen, Ankauf von Grundstücken, sofern sie in direktem Zusammenhang mit den Baumaßnahmen stehen.
Durch die Schulträger ist ein Eigenanteil in Höhe von 30 Prozent zu erbringen. Bei gemäß der Förderrichtlinie als finanzschwach geltenden Kommunen beträgt der Eigenanteil zehn Prozent.