Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum BBI Nachtflugbetrieb enttäuschend
- 13. Oktober 2011
Hierzu erklärt der CDU- Landtagsabgeordnete Danny Eichelbaum:
Das Urteil des Bundesverwaltubgsgerichtes ist enttäuschend. Im Interesse der lärmbetroffenen Anwohner des Flughafens BBI hätte ich mir gewünscht, dass sich das Gericht für ein umfassendes Nachtflugverbot ausgesprochen hätte.
Das heutige Urteil ist jedoch kein Freifahrtschein für die Brandenburger Landesregierung. Sie ist jetzt verpflichtet alles Erforderliche und Notwendige zu tun,um einen umfassenden Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm vor allem in den Nachtrandzeiten zu garantieren. Hierzu gehören der Erlass neuer Auflagen gegenüber dem Flughafen zum Schutz der Bevölkerung und eine Neuausweisung der Schutz und Entschädigungsgebiete.
Gleichzeitig hoffe ich, dass die Deutsche Flugsicherung nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes ihrer Verantwortung nachkommt, und die An- und Abflugrouten so festlegt, dass die Lärmbelästigung für die Anwohner so gering wie möglich ist."