EU Fiskalvertrag führt auch zu finanziellen Entlastungen im Landkreis Teltow-Fläming
- 01. Juli 2012
CDU-Kreistagsfraktion rechnet mit Mehreinnahmen
„Der gestern vom Bundestag und Bundesrat mit überwältigender Mehrheit beschlossene EU-Fiskalvertrag leistet nicht nur einen wichtigen Beitrag für eine konsequente Sparpolitik in Europa, sondern auch für die finanziellen Entlastung der Kommunen. Bund und Länder haben sich bei den Verhandlungen über den EU-Fiskalvertrag auch über millionenschwere Entlastungen der Kommunen geeinigt, so Danny Eichelbaum, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion Teltow-Fläming..
Ob Ausbau und Betriebskosten der Kindertagesstätten, Öffentlicher Personennahverkehr, Kosten der Eingliederungshilfe für Behinderte und der Grundsicherung – in all diesen Bereichen dürfen auch die Gemeinden und der Landkreis Teltow-Fläming auf Entlastungen durch den Bund hoffen. Allein für weitere 30.000 Kita-Plätze in den Ländern stellt der Bund 580 Mio. Euro zur Verfügung. Hinzukommen 75 Millionen Euro für laufende Betriebskosten der Kitas. In den nächsten Jahren wird auch im Landkreis Teltow-Fläming die Anzahl der Kinder in den Kitas steigen. Hier fehlt es oft an Personal, die vom Land festgelegte Erzieherinnenquote ist völlig ungenügend, genau wie die kommunale Finanzausstattung durch das Land.
Seit Jahren steigen die Sozialausgaben im Landkreis Teltow-Fläming, im Jahr 2012 haben sie mit 120 Mio. Euro einen Höchststand erreicht.
Für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wendet der Landkreis in diesem Jahr 21,5 Mio Euro auf, für die Grundsicherung im Alter muss der Landkreis Teltow-Fläming in diesem Jahr Kosten in Höhe von 4,2 Mio. Euro veranschlagen, Tendenz steigend. Bei diesen Aufwendungen des Landkreises sorgt der Bund jetzt für spürbare Entlastungen.
Voraussetzung ist allerdings, dass die rot-rote Landesregierung mitspielt und die Hilfen aus Berlin vollständig an die Kommunen weiterreicht. Nur so könnten die Gemeinden und der Landkreis spürbar entlastet und Gestaltungsspielraum für wichtige Projekte vor Ort geschaffen werden.
Sobald die ersten belastbaren Zahlen vorliegen, muss gerechnet werden. Die Kreisverwaltung ist aufgefordert, uns so schnell wie möglich entsprechende Prognosen vorzulegen. Diese sind nicht nur für die Haushaltspolitik des Kreises wichtig, sondern auch für die Finanzplanung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden.