Landrätin/Landrat gesucht
- 28. Juni 2013
Ausschreibung für die Wahl der Landrätin/des Landrats des Landkreises Teltow-Fläming durch den Kreistag
Für den im Land Brandenburg gelegenen Landkreis Teltow-Fläming soll am 9. September 2013 durch den Kreistag in öffentlicher Sitzung eine/ein Landrätin/Landrat als Beamtin/Beamter auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren gewählt werden. Die Stellenausschreibung ist wegen der Abwahl des bisherigen Amtsinhabers sowie des Scheiterns der Direktwahl eines Nachfolgers notwendig geworden.
Wählbar zur Landrätin/zum Landrat sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder sonstige Unionsbürger, die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Nach der Dritten Verordnung zur Änderung der Einstufungsverordnung des Landes Brandenburg erfolgt die Besoldung in der Besoldungsgruppe B 6.
Sofern die Bewerberin/der Bewerber erstmalig in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen wird, darf sie/er das 62. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Von auswärtigen Bewerbern wird erwartet, dass sie bereit sind, ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Teltow-Fläming zu nehmen.
Gesucht wird eine zielstrebige, verantwortungsbewusste und entscheidungsfreudige Persönlichkeit mit ausgeprägten integrativen Fähigkeiten und Führungsqualitäten. Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Kommunalverwaltung sind erwünscht.
Der Landkreis Teltow-Fläming hat ca. 161.500 Einwohnerinnen und Einwohner. Kreissitz ist die Stadt Luckenwalde. Weitere Informationen sind im Internet unter www.teltow-flaeming.de[1] zu finden.
Schriftliche Bewerbungen sind mit aussagekräftigen Unterlagen wie tabellarischem Lebenslauf mit Lichtbild, Zeugnissen und Referenzen sowie einem behördlichen Führungszeugnis per Einschreiben zu senden an:
Landkreis Teltow-Fläming
Vorsitzender des Kreistages
Herrn Christoph Schulze
- persönlich -
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Die Bewerbungsfrist endet am 26. Juli 2013. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht mehr berücksichtigt.
Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, sich ausdrücklich zu erklären, ob sie mit einer Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen durch die Mitglieder des Kreistages des Landkreises Teltow-Fläming einverstanden sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine persönliche Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber in der Sitzung des Kreistages am 26. August 2013 vorgesehen ist.