Unterstützung für SBAZV - CDU lehnt Biotonnen im Landkreis Teltow Fläming ab

Hierzu erklärt der Vorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion Teltow-Fläming, Danny Eichelbaum:

"Die CDU-Kreistagsfraktion Teltow Fläming lehnt die Einführung einer flächendeckenden mit zusätzlichen Gebühren verbundenen Bioabfalltonne ab. Wir unterstützen die Haltung des SPAZV und ihres Verbandsvorstehers Lutz Patzold. Das bisherige Verwertungssystem des SBAZV hat bisher gut funktioniert und muss nicht unnötig verändert werden.

Eine funktionierende und umweltschonende Abfallbeseitigung wird durch den SBAZV im Landkreis Teltow-Fläming gewährleistet. Die im Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes ab dem 1. Januar 2015 vorgegebene Pflicht zur Einführung einer Biotonne passt nicht in ländlich strukturierte Gebiete, wie den Landkreis Teltow-Fläming. Wirtschaftliche Aspekte sprechen eindeutig gegen die Einführung einer Biotonne.

Die Kosten für die Behälterbeschaffung, die zusätzlichen Leerungen, die Entsorgung in eine Biogasanlage verteuern das System und führen zu zusätzlichen Gebühren.

Wir sind uns mit 70 anderen Landkreisen in Deutschland einig, dass die wirtschaftliche Zumutbarkeit der Einführung einer Biotonne verneint werden muss, denn gerade in den dünn besiedelten ländlichen Regionen sind die Einwohner seit Jahren mit ständig steigenden Steuern, Gebühren und Abgaben belastet. Eine zusätzliche Biotonne würde den Menschen in unserer Region weitere Kosten aufbürden. Eine weitere Gebührenerhöhung ist den Menschen im Landkreis Teltow Fläming nicht zu vermitteln.

Die in der Verfassung des Landes Brandenburg und im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich garantierte kommunale Selbstverwaltung darf durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht ausgehebelt werden, vielmehr müssen die frei gewählten Mandatsträger vor Ort selbst entscheiden, war für ihre Kommune bzw. den Kreis gut und richtig ist.

Hintergrund:
Nach dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Landkreise verpflichtet, zum 1.1.2015 die getrennte Sammlung und Verwertung von Bioabfällen einzuführen.
Das neue Gesetz lässt Ausnahmen dann zu, wenn das bestehende Verfahren keine ökologischen Vorteile bringt und wirtschaftlich nicht zumutbar ist.

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