Abgeordnete fordern gesetzliche Abstandsregel - Windräder sollen weiter von Ortschaften entfernt sein

Klein Schulzendorf - Mindestabstände zwischen Windrädern und Wohnhäusern sind Gegenstand eines Prüfauftrages an die Landesregierung. Der Kreistag Teltow-Fläming wird noch im April eine entsprechende Forderung verabschieden. Darüber hatte bereits der Ausschuss für Regionalentwicklung und Bauplanung beraten (die MAZ berichtete).

Nun hat auch der Landwirtschafts- und Umweltausschuss den Beschlussvorschlag unterstützt und ihn darüber hinaus auf Antrag der CDU-Fraktion erweitert. Die Landesregierung soll aufgefordert werden, "unverzüglich" die Umsetzung des Baugesetzbuches zu prüfen, damit "künftige Windkraftanlagen einen Mindestabstand des Zehnfachen ihrer Höhe (Zehn- H-Regelung) zu genehmigten baulichen Anlagen" haben. Nach einer Gesetzesänderung im vergangenen Jahr verfügt die Landesregierung über das Instrument, Mindestabstände einzuführen. Allerdings fehlt bislang das politische Interesse daran, außerdem gibt es eine Frist, und die endet mit dem Jahr 2015. Winand Jansen (SPD) sprach sich wie schon im Regionalentwicklungsschuss für die Zehn-H-Regelung aus. Diesen Abstand fordere auch der Landkreis Potsdam-Mittelmark.

"Ob die Landesregierung diesem Vorschlag folgt und dem Gesetzgeber vorschlägt, das Baugesetz in diesem Jahr noch zu ändern, werden wir abwarten müssen." Er sprach sich für ein "klares Bekenntnis zu klaren Abstandsregelungen" aus und schlug außerdem vor, über die Ausweisung von Konzentrationsflächen nachzudenken. Die Forderung an die Landesregierung wird mit der bereits übererfüllten Bilanz beim Ausbau erneuerbarer Energien und mit Akzeptanzproblemen bei den Bürgern begründet.

Ausschussvorsitzender Danny Eichelbaum (CDU) nannte als Beispiele den Süden des Landkreises und den Bereich Zossener Heide/Wierachteiche. "Wir wissen, dass sich die Regionalversammlung über Beschlüsse des Kreistages Teltow-Fläming hinweggesetzt hat", sagte Eichelbaum. Als Interessenausgleich forderte er einen größeren Abstand zur Wohnbebauung. Christian Grüneberg (SPD) machte auf die Konsequenzen der Abstandsregelung aufmerksam. "Die Windeignungsgebiete im jetzigen Regionalplanentwurf würden massiv schrumpfen", sagte er. Im Hinblick auf eine nicht zulässige Verhinderungsplanung sehe er dies als rechtlichen Angriffspunkt. Ohne gültige Planung könne man jedoch einzeln beantragte Anlagen nicht verhindern. "Wenn man diese Abstandsregelung zur Wohnfläche einführt", argumentierte er weiter, "erhöht sich der Druck auf andere Kriterien. Der Schutzstatus von Landschaftsschutzgebieten sinkt dann." Er brachte in dem Zusammenhang die ehemals militärisch genutzten Flächen ins Gespräch. "Mir ist nicht klar, warum sie einen höheren Schutzstatus haben als Wohnbebauung", sagte Christian Grüneberg. Von Martina Burghardt

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 08.04.2015

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