Luckenwalde: Zukunftsvertrag fürs Krankenhaus überzeugt noch nicht vollends
- 01. Mai 2019
Monatelang wurde genau das gefordert: Der Landkreis Teltow-Fläming darf künftig in Krankenhaus-Debatten mitreden. Den Vertrag mit dem Käufer hat der Kreistag abgesegnet – doch Euphorie sieht anders aus.
Luckenwalde. Jetzt haben es Verwaltung und Kreistagsabgeordnete schriftlich: Wenn es um die Zukunft des Luckenwalder Krankenhauses geht, darf der Landkreis bald mitreden. Am Montagabend stimmte der Kreistagüber einen Vertrag mit dem neuen Betreiber, den KMG Kliniken, ab.
Damit haben wir erstmals die Chance auf eine ,kommunale Bank’ bei Krankenhaus-Fragen“, sagte Landrätin Kornelia Wehlan (Linke). Sie ist sich sicher: „Was die Sicherung des Versorgungsstandortes in Luckenwalde betrifft, wird künftig nichts mehr am Landkreis vorbeigehen.“
Trotz einer Gegenstimme: Die Kreistagspolitiker sprachen sich mit dem Votum eindeutig für die neue Vereinbarung aus. Konkret geht es um zwei Krankenhaus-Räte, die neu gegründet und zum Teil mit lokalen Akteuren besetzt werden sollen.
Wenn die KMG Kliniken mit dem Ende des Insolvenzverfahrens – aller Voraussicht nach ab Juli – alle Anteile an der insolventen DRK-Krankenhausgesellschaft Thüringen-Brandenburg übernehmen, wird es einen neuen Aufsichtsrat geben. Darin wird erstmals auch die Landrätin von Teltow-Fläming festes Mitglied sein.
Dennoch bleibt das Echo auf die Neuigkeiten zur Mitbestimmung im Kreis verhalten. „Wir begrüßen die erweiterten Beteiligungsrechte des Landkreises“, erklärt der Vorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion Danny Eichelbaum, „hätten uns aber ein verbrieftes Stimmrecht und damit auch mehr Entscheidungsbefugnisse des Landkreises im Aufsichtsrat gewünscht, gerade weil das bisherige Kuratorium des DRK-Krankenhauses ein zahnloser Tiger war.“
Platz im Aufsichtsrat bringt nicht automatisch Stimmrecht
Tatsächlich ist trotz des ausgehandelten Zukunftsvertragesbisher unklar, ob der Landkreis mit dem Sitz auch tatsächlich ein Stimmrecht im Aufsichtsrat erhalten wird. Das bestätigte Wehlan auf Nachfrage. „Die Details würden erst mit der Bildung des Rates aufgerufen“, erklärte sie. Die Gründung wiederum kann wohl erst nach Ende des Insolvenzverfahrens im Juli beginnen.
Die Kreis-CDU hatte wie die Linken und die SPD während des Bieterverfahrens immer wieder für eine Kommunalisierung des Luckenwalder Krankenhauses plädiert. Damit hätte man den staatlichen Einfluss auf die medizinische Versorgung in der Region verbessern können, sagte Eichelbaum.
Wehlan: „Keine Chance zur Kommunalisierung“
Weil das Luckenwalder Krankenhaus jedoch nicht allein sondern im Paket mit den drei Thüringer Häusern verkauft wird, habe man dazu keine Möglichkeit gehabt, entgegnete die Landrätin. „Auch wenn wir das alle gern gesehen hätten: Die finanziellen Höchstgebote ließen uns keine Chance für eine Kommunalisierung“, sagte Wehlan.
Der SPD-Kreistagsabgeordnete und -Generalsekretär Erik Stohn pflichtet ihr bei: „Bei der Summe, die wir dafür in die Hand hätten nehmen müssen, wäre uns schwindelig geworden“, erklärte er.
Statt Kuratorium gibt es künftig einen Beirat
Bei dem Unmut über die verpasste Kommunalisierung des Luckenwalder Krankenhauses geriet der zweite Teil des Zukunftsvertrages fast in den Hintergrund: Denn in Absprache mit dem Landkreis verpflichtet sich die KMG auch dazu, einen eigenen Beirat für den Standort in Teltow-Fläming zu gründen.
Während der Aufsichtsrat auf der Gesellschaftsebene auch über die Thüringer Häuser entscheidet, soll der neue Klinik-Beirat an die ebenfalls neue, eigene Luckenwalder Geschäftsführung angegliedert sein. „Die Aufgaben und Rechte, die dieser Beirat hat, bieten uns mehr Möglichkeiten als wir jemals mit dem alten Kuratorium hatten“, sagte Kornelia Wehlan.
Die Details: Insgesamt neun Mitglieder sollen künftig allein für die Belange des Krankenhauses in der TF-Kreisstadt zuständig sein. Feste Plätze gibt es neben der Landrätin und LuckenwaldesBürgermeisterin Elisabeth Herzog-von der Heide (SPD) auch für die Vorsitzenden der zuständigen Fachausschüsse auf Kreis- sowie Stadtebene.
Im Ernstfall Stimmenmehrheit für den Gesellschafter
Die übrigen fünf Plätze im Beirat werden von der KMG entsandt. Da jedes Mitglied nur eine Stimme hat, könnten Kreis und Stadt im Ernstfall noch immer vom Gesellschafter überstimmt werden.
Ein echtes Mitspracherecht wird der Beirat ohnehin nicht haben. Laut Vertragsentwurf ist er lediglich zu informieren, beispielsweise über „Entscheidungen, die den Charakter des Krankenhauses Luckenwalde und damit die Gesundheitsversorgung der Region nachhaltig verändern“ oder über Bauvorhaben. Von Victoria Barnack
Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 01.05.2019