Landkreis Teltow-Fläming verzichtet vorerst auf Gebührenerhebung bei Rettungseinsätzen

Eichelbaum: „Der Streit zwischen Krankenkassen und Landkreisen darf nicht auf dem Rücken der Bürger ausgetragen werden.“

Luckenwalde, 17. März 2025 – Der Landkreis Teltow-Fläming verzichtet vorerst auf die Erhebung von Gebühren bei Rettungseinsätzen. Damit wird sichergestellt, dass Bürgerinnen und Bürger nicht durch zusätzliche Kosten belastet werden, während der Streit um die Finanzierung des Rettungsdienstes zwischen den Krankenkassen und den Landkreisen weiterhin ungelöst ist.

„Der Rettungsdienst ist eine staatliche Aufgabe, die zuverlässig erfüllt werden muss. Es kann nicht sein, dass bürokratische Auseinandersetzungen dazu führen, dass Menschen im Notfall finanzielle Unsicherheiten befürchten müssen“, erklärt Danny Eichelbaum nach der Sitzung des Kreisausschusses in Luckenwalde.

Rechtliche Grundlage für Festbetragsregelung fehlt

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat in einem aktuellen Urteil zur Gebührensatzung des Landkreises Märkisch-Oderland klargestellt, dass die gesetzliche Grundlage für eine Begrenzung auf Festbeträge nicht gegeben ist. Zudem hat das Gericht keine Beanstandung am kalkulatorischen Umgang mit Fehlfahrten und Fehleinsätzen im Rettungsdienst geäußert.

„Die zuständige Gesundheitsministerin Britta Müller (BSW) muss nun handeln und ihre Fach- und Rechtsaufsicht ausüben. Sie ist gefordert, die Krankenkassen aufzufordern, sich an die geltende Rechtslage zu halten und die Festbetragsregelung aufzuheben“, fordert Eichelbaum.

Der Landkreis Teltow-Fläming hat sich über seine im Normenkontrollverfahren vertretende Rechtsanwaltskanzlei bereits an die Krankenkassen gewandt. „Wir werden weiter dafür kämpfen, dass der Rettungsdienst in unserer Region ohne finanzielle Hürden für die Bürger sichergestellt bleibt“, betont Eichelbaum abschließend.

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